Terra Tiere
Leopardgeckos und Kornnattern

Abgabebestimmungen

 Das Geschlecht wird nach besten Wissen bestimmt, aber eine 100% Garantie können wir nicht geben.

Kornnattern:

Die Tiere, die wir abgeben, haben bei uns mehrmals selbständig gefressen und sich gehäutet. Es werden nur Tiere abgegeben, die augenscheinlich und vom Wesensverhalten unauffällig sind, sodass Sie ein gesundes Tier bekommen.

Leopardgeckos:

Unsere Leopardgeckos werden nur in verantwortungsvolle Hände, futterfest und  ab einem Alter von ca. 3 Monaten bzw. ab erreichen des Abgabegewichtes von 12g bei persönlicher Übergabe bzw. 15g für den Versand via Tiertransport abgeben.
Die Elterntiere werden regelmäßig auf Parasiten/Würmer und Cryptosporidien getestet und die Nachzuchten nur unter gutem äußerlichem Gesundheitszustand abgegeben.


Allgemein:

Für innerlich bzw. äußerlich nicht erkennbare Krankheiten übernehmen wir keine Haftung. Für spätere Fragen und Probleme stehen wir gerne zur Verfügung. Eine Reservierung ist gegen eine angemessene Anzahlung von ca. 30% möglich. Wenn sich der Reservierende innerhalb einer angemessenen Zeit, ca. 2 Wochen oder wie mit dem Käufer abgesprochenem Termin, nach Eingang der Reservierung nicht mehr bei uns meldet oder das Tier nicht abholt, so verfällt die Anzahlung und das Tier wird wieder mit in den Verkaufsbestand genommen. Kann eine Reservierung oder Übergabe durch uns nicht eingehalten werden, wird die volle Anzahlung natürlich zurückgezahlt oder ein neuer Termin vereinbart. Ein Versand der Tiere ist auf Wunsch des Käufers möglich und nur durch eine professionelle Tierspedition möglich. Den Versand und das Risiko trägt der Käufer.

Zum Schutz unsere eigenen Bestandes können wir keine Tiere nach Übergabe zurücknehmen. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Eine Übergabe ist dann erfolgt, wenn die Schlange/der Leopardgecko zum Käufer losgeschickt ist oder bei einer persönlichen Übergabe der Käufer die Schlange/den Leopardgecko in Empfang genommen hat.

„Bei Erwerb eines Tieres sind sie mit den Abgabebedingungen einverstanden.“ Nach dem Neuen EU-Recht müssen auch Privatleute eine Gewährleistung auf alle Produkte geben, die sie Verkaufen, außer man schließt Ausdrücklich davon aus. Wir beschreiben unsere Tiere nach bestem Wissen und Gewissen.

„Dies ist ein Privatverkauf. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“

Eine Übergabe ist auch auf folgenden kommenden Börsen möglich: